Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein hat, in Verbindung mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und mit Experten aus den Bereichen Tiermedizin/Verhaltenstherapie, Praxis und Wissenschaft, Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit der jeweiligen Person dar.

Die seit Mai 2007 gültigen Regelungen gelten bundesweit, können von jedem, der in entsprechenden Berufen tätig ist, absolviert werden und sind frei von Verbandszugehörigkeiten o.ä.


Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zertifizierung für Hundetrainer/innen und Verhaltensberater/innen.

Welche Tätigkeit wird zertifiziert?
Das Tätigkeitsfeld für Verhaltensberater und Hundetrainer ist zurzeit nicht eindeutig definiert, und daher ist eine beschreibende Eingrenzung der zu zertifizierenden Tätigkeiten im "Hundebereich" erforderlich.

Zu zertifizieren sind Tätigkeiten, die von der jeweiligen Einzelperson gewerblich ausgeübt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine beratende Tätigkeit und/ oder um eine praktische Tätigkeit im Bereich der Hundeerziehung/ Beratung handelt. Hundeerziehung/ Beratung beinhaltet die Bereiche der Welpengruppen und/ oder Arbeiten um juvenile und/ oder adulte Hunde. Die Arbeiten in den genannten Bereichen finden grundsätzlich gemeinsam mit dem Halter statt. Ausnahmen sind in der Arbeit mit Tierheimhunden zu finden. Nicht relevant ist der Schwierigkeitsgrad der Hundeerziehung/ Beratung, (z. B. "Problemhundarbeit/ Verhaltenstherapie", da hier zurzeit von Definitionsschwierigkeiten auszugehen ist (subjektive oder ideologische Interpretationen). In diesem Zusammenhang ist auch von einer allgemeinen Zertifizierung für eine Arbeit in den o.g. Bereichen auszugehen. Spezielle Zertifikate für abgegrenzte Bereiche innerhalb des breiten Tätigkeitsfeldes, könnten ein zukünftiges Arbeitsziel des Gremiums sein.

Nicht zu zertifizieren sind gewerblich orientierte Arbeiten in den Bereichen Hundesport, Arbeitshundeausbildung (Blindenführhunde pp.), stationäre Hundeausbildung ohne Halterinstruktion. Auch in diesen Bereichen sind spezielle Zertifizierungen zukünftig diskutierbar. Ferner sind nicht zu zertifizieren: gewerbliche Hundeerziehungshilfen durch telefonische Beratung, durch spirituelle Ansätze oder durch eine ausschließliche Anwendung von homöopathischen Mitteln, Bachblüten und/ oder Pheromonen.

Ob es sich um eine zu zertifizierende Tätigkeit im eingegrenzten "Hundebereich" handelt, soll auch aus der schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung des Bewerbers um eine Zertifizierung hervorgehen.

Ist die Zertifizierung freiwillig?
Ja, die Zertifizierung ist freiwillig. Zur Zertifizierung können sich Bewerber/ innen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein (TÄK-SH) anmelden.

Was sind die Vorteile einer Zertifizierung?
Die Zertifizierung soll Behörden und anderen Institutionen helfen, eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen und eine gute Hundeschule zu empfehlen. Weiterhin soll die Zertifizierung Hundehaltern helfen, eine geeignete Hundeschule zu finden.
Die Daten des/ der Zertifikatsinhabers/-inhaberin werden auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht und an Behörden und Gemeinden weitergegeben.

Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Zertifizierung?
Die im Folgenden benannten Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer Bewerbung für eine Zertifizierung der TÄK-SH vorzulegen. Dies muss vor dem ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.

  • Nachweis über eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis (von einer Volljährigkeit wird ausgegangen)
  • kurze inhaltliche Beschreibung der Tätigkeiten (eine DIN-A4-Seite max.)
  • Fotos von Einrichtungen (z. B. Hundeplatz, Halle pp.), wenn vorhanden
  • 15 – 30-minütiger Film über eine Arbeit oder Beratung. Hund und Halter/ in sowie Trainer/ in oder Berater/ in sollten in ihren Interaktionen erkennbar sein. Auf gute Bild- und Tonqualität ist zu achten. Die Aufnahmen sind auf einer DVD in einem der üblichen Formate einzureichen.


Was genau ist "Grundlagenwissen"? Was wird in der Prüfung verlangt?
Es handelt sich um Grundlagenwissen in den Bereichen:
Verhaltensbiologie (Ethologie)

  • Individualentwicklung (Ontogenese)
  • Spielverhalten
  • Aggressionsverhalten
  • Jagdverhalten
  • soziale Organisation
  • Fortpflanzungsverhalten
  • Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens


Lernverhalten

  • klassische Konditionierung
  • operante/ instrumentelle Konditionierung
  • Lernformen
  • Lerntheorie
  • formales, soziales Lernen


Kommunikation

  • Hund-Hund
  • Hund-Mensch
  • Mensch-Mensch
  • Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
  • in der Beratung des Menschen


Zucht, Haltung, Ernährung

  • allgemeines Wissen


Anatomie

  • Abweichungen erkennen


Domestikation

  • domestikationsbedingte Veränderungen
  • Rassen (spezifisches Verhalten)


Tiergesundheit, Erste Hilfe

  • rassespezifische Erkrankungen
  • Parasiten
  • Notfallmaßnahmen


Neurophysiologie

  • Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
  • Neurophysiologie (Grundlagen)


Recht

  • Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
  • Hundegesetze, -verordnungen


Methodik und Didaktik des Lehrens

 

Quelle: Canis Zentrum für Kynologie